Wenn du deinen ersten ETF aussuchst, stolperst du schnell über zwei Wörter: thesaurierend und ausschüttend. Beide Varianten gibt es oft für denselben Index. Der Unterschied klingt klein, fühlt sich im Alltag aber ziemlich verschieden an. In diesem Beitrag lernst du, was dahintersteckt, wie das Finanzamt mitspielt und welche Fragen dir bei der Entscheidung helfen. Eine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt gibt es hier bewusst nicht.
Der Unterschied in einem Satz
Ein ausschüttender ETF zahlt die Dividenden der enthaltenen Aktien regelmäßig auf dein Verrechnungskonto aus. Ein thesaurierender ETF behält sie ein und legt sie im Fonds automatisch wieder an. Der Fondswert wächst dadurch ein bisschen schneller, auf deinem Konto landet aber kein Geld.
Man kann sich das wie bei einem Apfelbaum vorstellen: Der Ausschütter legt dir die Äpfel in den Korb. Der Thesaurierer lässt sie fallen und düngt damit den Baum.
Was ist steuerlich gleich?
Bei beiden Varianten gilt: Auf Erträge fällt in Deutschland Abgeltungsteuer an (25 % plus Solidaritätszuschlag = 26,375 %, ohne Kirchensteuer). Bei Aktienfonds sind außerdem 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 InvStG). Und beide Varianten profitieren vom Sparerpauschbetrag: Aktuell sind 1.000 Euro pro Person (bei zusammen veranlagten Paaren 2.000 Euro) an Kapitalerträgen im Jahr steuerfrei, wenn du deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag erteilt hast.
Was ist steuerlich anders?
Ausschüttender ETF: Die Ausschüttung gilt in dem Jahr als Einkommen, in dem sie fließt. Nach Teilfreistellung werden 70 % davon besteuert, die Steuer zieht deine Bank direkt ab, sofern kein Freibetrag mehr übrig ist.
Thesaurierender ETF: Hier fließt nichts aus. Trotzdem will das Finanzamt jährlich ein bisschen mitverdienen, und zwar über die Vorabpauschale. Das ist ein pauschal berechneter Ertrag, den du versteuerst, auch wenn du nichts verkauft hast. Die Formel (§ 18 InvStG):
Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 0,7 = Basisertrag
Davon sind bei Aktienfonds 30 % teilfreigestellt. Die Vorabpauschale entsteht nur, soweit der Fonds im Jahr tatsächlich im Wert gestiegen ist. Wurden Ausschüttungen gezahlt, mindern sie den Basisertrag. Den Basiszins legt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr fest: 2026 sind es 3,20 % (BMF-Schreiben vom 13.01.2026), 2025 waren es 2,53 % und 2024 2,29 %. Die Vorabpauschale 2026 gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen, die Steuer wird dann von deinem Konto abgebucht. Ist dort kein Geld, kann die Bank Probleme machen. Behalte das im Blick.
Wichtig: Die gezahlte Vorabpauschale ist keine Zusatzsteuer. Beim späteren Verkauf wird sie auf deinen Gewinn angerechnet. Du zahlst früher, nicht doppelt.
Rechenbeispiel (nur Beispielzahlen)
Du hast am 1. Januar 2026 einen Aktien-ETF im Wert von 10.000 Euro. Der Fonds legt im Jahr mehr als 224 Euro zu.
| Schritt | Thesaurierend | Ausschüttend (Beispiel: 200 € Ausschüttung) |
|---|---|---|
| Basisertrag: 10.000 € × 3,20 % × 0,7 | 224,00 € | 224,00 € |
| Abzug Ausschüttung | – | − 200 € → 24,00 € Vorabpauschale |
| Steuerpflichtig nach 30 % Teilfreistellung | 156,80 € | 140,00 € + 16,80 € = 156,80 € |
| Steuer bei 26,375 % (ohne Freibetrag) | ca. 41,36 € | ca. 41,36 € |
In diesem Beispiel ist die Steuer fast identisch. Der Unterschied: Beim Ausschütter bekommst du 200 Euro aufs Konto, beim Thesaurierer nicht. Mit einem noch nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag fällt in beiden Fällen oft gar keine Steuer an. Liegt die Ausschüttung über dem Basisertrag, ist die Vorabpauschale null. Das ist ein vereinfachtes Beispiel ohne Kosten, Kirchensteuer und weitere Kapitalerträge.
Alltag: Was heißt das praktisch?
- Thesaurierer: bequem, Zinseszins läuft automatisch, kein Aufwand für Wiederanlage. Du brauchst aber jedes Jahr etwas Geld auf dem Verrechnungskonto für die Vorabpauschale.
- Ausschütter: du bekommst regelmäßig Geld, kannst es ausgeben oder selbst wieder investieren. Wiederanlage kostet je nach Broker Gebühren und ist ein Handgriff mehr. Ausgeschüttet wird nur der Ertrag, nicht dein Vermögen.
5 Fragen, die dir bei der Entscheidung helfen
- Brauchst du die Erträge heute zum Leben oder baust du Vermögen für später auf?
- Wie viel Aufwand willst du investieren? Läuft das Depot im Hintergrund oder reinvestierst du gern selbst?
- Ist dein Sparerpauschbetrag schon durch andere Erträge (z. B. Tagesgeld) ausgeschöpft?
- Hast du auf dem Verrechnungskonto Puffer für die Vorabpauschale im Januar?
- Gibt es das ETF-Angebot, das du dir ausgesucht hast, überhaupt in beiden Varianten, und wie unterscheiden sich Kosten und Fondsgröße?
Fazit
Eine pauschale beste Variante gibt es nicht. Wer langfristig aufbaut und es bequem mag, landet oft bei thesaurierend. Wer regelmäßige Auszahlungen möchte oder selbst entscheiden will, wo das Geld hinfließt, schaut sich ausschüttend an. Steuerlich liegen beide in der Ansparphase näher beieinander, als viele denken. Wie du mit einem Sparplan startest, liest du im Beitrag ETF-Sparplan für Einsteiger: In 5 Schritten starten. Warum ein früher Start zählt, steht in Warum früher Vermögensaufbau große Vorteile hat.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage- oder Steuerberatung. Steuerregeln können sich ändern, prüfe sie bei Bedarf bei deinem Steuerberater oder beim Finanzamt.
Quellen (Stand 05.10.2026)
- BMF-Schreiben vom 13.01.2026 zum Basiszins (3,20 %, Zufluss 04.01.2027), abgerufen über BVI: bvi.de
- § 20 InvStG (Teilfreistellung 30 % Aktienfonds): lxgesetze.de
- Finanztip zur Vorabpauschale: finanztip.de
- Finanztip zum Sparerpauschbetrag (Stand 15.07.2026): finanztip.de
- etf.capital zu Basiszins 2024/2025/2026 und Anrechnung beim Verkauf: etf.capital
