Stand der Fakten: 07.10.2026. Dieser Beitrag ist Bildung, keine Anlage- oder Steuerberatung.
Du besparst einen thesaurierenden ETF, und plötzlich liest du überall: „Im Januar wird Steuer abgebucht.“ Ganz ohne Verkauf? Ja, tatsächlich. In diesem Beitrag erfährst du, wann das passiert, wie viel Geld du ungefähr bereithalten solltest und wie der Freistellungsauftrag dir hilft. Wie die Vorabpauschale grundsätzlich berechnet wird, steht ausführlich in unserem Beitrag zur Vorabpauschale. Hier geht es um die ganz praktische Frage: Muss ich im Januar Geld auf dem Konto haben?
Kurz erklärt: Was passiert im Januar?
Bei thesaurierenden Fonds fließt kein Geld aufs Konto. Trotzdem rechnet das Steuerrecht dir pauschal einen Ertrag zu, die Vorabpauschale. Für das Jahr 2026 gilt sie am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen, das ist der 4. Januar 2027. Ab da kann deine Bank oder dein Broker die Steuer darauf von deinem Verrechnungskonto abbuchen. Den Basiszins, mit dem gerechnet wird, hat das Bundesfinanzministerium für 2026 auf 3,20 Prozent festgelegt (BMF-Schreiben vom 13.01.2026).
Wichtig: Die Vorabpauschale ist keine Extra-Steuer. Beim späteren Verkauf wird sie auf deinen Gewinn angerechnet. Du zahlst früher, nicht doppelt.
Rechenbeispiel: 10.000 Euro im Aktien-ETF
Du hattest am 1. Januar 2026 einen thesaurierenden Aktien-ETF im Wert von 10.000 Euro und hast nichts nachgekauft. Der Fonds ist im Jahr mindestens so stark gestiegen, dass die volle Vorabpauschale anfällt.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Basisertrag | 10.000 € × 3,20 % × 0,7 | 224,00 € |
| Nach 30 % Teilfreistellung (Aktienfonds) | 224,00 € × 0,7 | 156,80 € steuerpflichtig |
| Steuer ohne Freibetrag | 156,80 € × 26,375 % | ca. 41,36 € |
Das sind etwa 41 Euro pro 10.000 Euro Fondswert. Als grobe Faustregel für einen Aktienfonds mit Stand 1. Januar 2026 gilt also: Fondswert × 0,41 % ≈ Steuer ohne Freibetrag. Hast du 25.000 Euro im ETF, sind das rund 103 Euro. Die Zahlen sind eine eigene Beispielrechnung für 2026 ohne Kirchensteuer; mit Kirchensteuer von 9 Prozent wären es im Beispiel ca. 43,90 Euro.
Vorsicht beim Vergleichen: Manche Ratgeber nennen eine Faustregel von 0,59 Prozent. Sie rechnet ohne Teilfreistellung und ist damit eine Obergrenze, zum Beispiel für Fonds ohne Teilfreistellung. Ältere Faustregeln (etwa 36 Euro pro 10.000 Euro) stammen aus dem Jahr 2025 mit Basiszins 2,53 Prozent und passen nicht mehr.
Was dein Freistellungsauftrag bewirkt
Hast du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, wird die Vorabpauschale zuerst gegen deinen Sparerpauschbetrag verrechnet: 1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Ein Detail, das viele überrascht: Weil die Vorabpauschale 2026 erst am 4. Januar 2027 als zugeflossen gilt, belastet sie den Freibetrag des Jahres 2027, nicht den von 2026.
- Freibetrag noch komplett frei: 156,80 € Vorabpauschale liegen unter 1.000 €, es wird nichts abgebucht.
- Freibetrag teilweise genutzt (z. B. 900 € Zinsen bei der Bank): Es bleiben 100 € Freibetrag. Von 156,80 € sind 56,80 € steuerpflichtig, das ergibt ca. 14,98 € Steuer.
- Kein Freistellungsauftrag: Es werden die vollen ca. 41,36 € fällig.
Tipp: Prüfe vor Jahresende, ob dein Freistellungsauftrag bei jeder Bank passt, bei der du Depots oder Tagesgeld hast. Das Thema Aufteilung erklären wir im Beitrag zum Sparerpauschbetrag.
Was heißt „Verrechnungskonto“?
Das ist das Konto, das zu deinem Depot gehort und auf das Verkäufe, Ausschüttungen und Zinsen fließen und von dem Gebühren und Steuern abgebucht werden. Bei manchen Anbietern ist es ein eigenes Konto, bei anderen dein Referenzkonto. Schau in deinen Unterlagen oder im Online-Banking nach, wo bei dir abgebucht wird.
Was passiert, wenn nicht genug Geld da ist?
Die Bank darf die Steuer nicht einfach „offen lassen“. Reicht das Guthaben nicht und gleichst du es nicht aus, muss sie den erfolglosen Abbuchungsversuch dem Finanzamt melden. Das willst du vermeiden, denn dann musst du dich selbst kümmern. Was genau dann passiert, kann je nach Bank unterschiedlich sein, schau in die Bedingungen deines Anbieters.
Dein Fahrplan bis Januar
- Depotwert zum 1. Januar 2026 nachsehen (oder deine Steuerbescheinigung bzw. Jahresübersicht deiner Bank).
- Grob rechnen: Wert × 0,41 % (Aktienfonds, ohne Kirchensteuer) und nach oben runden. Das ist deine Obergrenze ohne Freibetrag.
- Freistellungsauftrag prüfen: Ist er erteilt, in welcher Höhe, und ist noch Spielraum übrig?
- Verrechnungskonto auffüllen (bis Ende Dezember reicht): Der Betrag liegt oft im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich. Das passt in deinen Notgroschen-Plan, ist aber kein Teil davon.
- Ab Mitte Januar Abrechnung prüfen: Die Bank weist die Steuer in der Regel auf einer Abrechnung oder Jahressteuerbescheinigung aus.
Häufige Fragen
Muss ich Vorabpauschale zahlen, wenn mein ETF 2026 im Minus lag?
Nein. Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Fonds im Jahr begrenzt. Ist der Fonds nicht gestiegen, fällt keine an.
Gilt das auch für ausschüttende ETFs?
Die Vorabpauschale entsteht auch bei ausschüttenden Fonds, wird aber um die Ausschüttungen gemindert. Oft bleibt dann nichts übrig.
Was ist, wenn ich im Laufe des Jahres gekauft habe?
Dann wird die Vorabpauschale anteilig gekürzt: für jeden vollen Monat vor dem Kauf ein Zwölftel weniger.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage- oder Steuerberatung. Es werden bewusst keine konkreten Produkte oder Anbieter genannt. Steuerregeln können sich ändern, prüfe sie bei Bedarf bei deinem Steuerberater oder beim Finanzamt. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 07.10.2026.
Quellen (Stand 07.10.2026)
- BMF-Schreiben vom 13.01.2026 zum Basiszins 2026 (3,20 %), Zufluss am ersten Werktag 2027 (Haufe, § 18 Abs. 4 InvStG)
- Faustregel und Hinweis zur Meldung an das Finanzamt (fonds-super-markt.de)
- § 20 InvStG (Teilfreistellung 30 % bei Aktienfonds)
- Sparerpauschbetrag 1.000 €/2.000 € (Finanztip, § 20 Abs. 9 EStG)
