Die Vorabpauschale ist ein Begriff, der Anleger in Deutschland seit 2018 beschäftigt. Sie betrifft insbesondere jene, die in ETFs (Exchange Traded Funds) und Aktienfonds investieren. Doch was genau steckt hinter dieser Pauschale und wie wirkt sie sich auf Deine Investitionen aus? In diesem Artikel werden wir das Konzept der Vorabpauschale detailliert erläutern und Dir praktische Tipps geben, wie Du damit umgehen kannst.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale wurde im Zuge der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt. Ziel dieser Reform war es, die Besteuerung von Fondsanlagen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Die Vorabpauschale stellt eine Art Mindestbesteuerung dar, die auch dann fällig wird, wenn keine Ausschüttungen oder realisierten Kursgewinne vorliegen.
Wann wird die Vorabpauschale fällig?
Die Vorabpauschale und die damit einher gehende Vorabbesteuerung wird immer zum Jahreswechsel fällig: Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen, für 2026 also am 4. Januar 2027. Der dann gültige Basiszins wird als Grundlage für die Berechnung genommen und der anfallende Betrag entweder vom Freistellungsauftrag abgezogen oder vom Depotkonto abgebucht.
Berechnung der Vorabpauschale
Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt nach einem festgelegten Schema:
- Basiszins: Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und orientiert sich an den langfristigen Zinsen für Bundesanleihen. Für 2026 liegt der Basiszins bei 3,20 % (2025: 2,53 %, siehe Tabelle unten).
- Wert des Fondsanteils: Es wird der Wert des Fondsanteils zu Beginn des Jahres herangezogen.
- Pauschalbetrag: Der Basiszins multipliziert mit dem Wert des Fondsanteils und dem festen Wert 0,7 ergibt einen Basisertrag. Dieser wird mit der realen Wertsteigerung verglichen. Der kleinere Wert ergibt die Vorabpauschale.
Basiszins: Diese Werte gelten
Den Basiszins legt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr per Schreiben fest. Grundlage sind Zinsstrukturdaten der Bundesbank für Bundeswertpapiere mit 15 Jahren Restlaufzeit.
| Jahr (Stichtag 2. Januar) | Basiszins | Quelle |
|---|---|---|
| 2024 | 2,29 % | BMF-Schreiben vom 05.01.2024 |
| 2025 | 2,53 % | BMF-Schreiben vom 10.01.2025 |
| 2026 | 3,20 % | BMF-Schreiben vom 13.01.2026 |
Die Vorabpauschale für 2026 wird mit dem Basiszins von 3,20 % berechnet. Die Bank belastet sie am ersten Werktag des Folgejahres, also am 4. Januar 2027.
Vorabpauschale berechnen: Beispiel
Die Rechnung klingt kompliziert, ist aber nur vier Schritte lang. Wir nehmen ein fiktives Beispiel: Du hältst einen Aktien-ETF (Aktienquote mindestens 51 %, also 30 % Teilfreistellung) im Wert von 10.000 Euro am 1. Januar 2026. Der Fonds schüttet nichts aus, der Wert steigt über das Jahr um 800 Euro.
Schritt 1: Basisertrag
10.000 € × 3,20 % × 0,7 = 224,00 €
Der Faktor 0,7 ist gesetzlich vorgegeben: Nur 70 % des Basiszinses zählen.
Schritt 2: Ausschüttungen abziehen und mit dem Wertzuwachs vergleichen
Ausschüttungen: 0 €. Tatsächlicher Wertzuwachs: 800 €. Die Vorabpauschale ist nie höher als der tatsächliche Wertzuwachs. Hier ist der Basisertrag (224 €) kleiner, also gilt 224,00 €. Wäre der Wertzuwachs nur 150 € gewesen, läge die Vorabpauschale bei 150 €. Hat der Fonds im Jahr verloren, ist sie 0 €.
Schritt 3: Teilfreistellung
Bei Aktienfonds sind 30 % steuerfrei: 224,00 € × 0,7 = 156,80 € steuerpflichtig. Bei anderen Fondstypen gilt: Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 % bzw. 80 % bei Auslandsimmobilien.
Schritt 4: Steuer und Sparer-Pauschbetrag
Ohne Freibetrag: 156,80 € × 26,375 % (25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, ohne Kirchensteuer) = ca. 41,36 €. Mit ausreichendem Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung) und einem Freistellungsauftrag bei Deiner Bank zahlst Du in diesem Beispiel 0 €, weil 156,80 € weit unter 1.000 € liegen.
Gut zu wissen
- Hast Du den ETF erst im Laufe des Jahres gekauft, wird die Vorabpauschale zeitanteilig gekürzt: für jeden vollen Monat vor dem Kauf um 1/12.
- Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet. Du zahlst also keine doppelte Steuer, sondern nur früher.
- Damit die Bank die Steuer abbuchen kann, sollte Geld auf dem Verrechnungskonto liegen.
- Mit Kirchensteuer liegt der Steuersatz höher, je nach Bundesland bei bis zu ca. 28 %.
- Für Kinder ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge geplant, deren Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei bleiben sollen. Mehr dazu im Beitrag Frühstart-Rente: Was ist geplant und was bedeutet das für Eltern?
Steuerliche Behandlung
Die berechnete Vorabpauschale unterliegt der Abgeltungssteuer von derzeit 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dies bedeutet konkret:
- Auf eine berechnete Vorabpauschale von 100 Euro fallen somit ca. 26,375 Euro Steuern an (inklusive Solidaritätszuschlag).
- Diese Steuer wird automatisch von Deiner Depotbank abgeführt.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Vorauszahlung später bei einer tatsächlichen Veräußerung oder Ausschüttung angerechnet wird, sodass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Außerdem kann es noch zu einer Teilfreistellung kommen, je nachdem wie dein Fonds zusammengestellt ist. Es geht darum im Wesentlichen um den Aktienanteil. Wenn Du deinen persönlichen Betrag vorab einmal ausrechnen möchtest, kannst Du den ETF-Steuerrechner von justETF dazu nutzen.
Auswirkungen auf deine Anlagestrategie
Für viele Anleger stellt sich die Frage, wie sie ihre Anlagestrategie angesichts der Vorabpauschale optimieren können:
Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrags
Der Sparer-Pauschbetrag liegt derzeit bei 1000 Euro für Alleinstehende bzw. 2000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner pro Jahr. Nutze diesen Freibetrag optimal aus, indem Du entsprechende Freistellungsaufträge bei Deiner Bank einreichst. Diese werden gegen die Vorabpauschale angerechnet.
Langfristige Perspektive bewahren
Lass Dich nicht durch kurzfristige steuerliche Belastungen verunsichern. Die langfristige Rendite Deiner Investments sollte im Vordergrund stehen. Gerade bei einer langfristigen Strategie ist die Besteuerung über die Vorabpauschale für dich eventuell sogar vorteilhaft, weil Du über die Jahre deinen Freistellungsauftrag nutzen kannst und so sogar am Ende weniger Steuern zahlst, als wenn Du diese erst zahlst, wenn Du die Anteile verkaufst.
Regelmäßige Überprüfung
Überprüfe regelmäßig Deine Investments und passe sie gegebenenfalls an neue steuerliche Gegebenheiten an. Die Vorabpauschale gibt es zwar schon seit 2018, aber zwischen 2020 – 2023 sind praktisch keine Gebühren angefallen. Erst seit 2024 fallen spürbare Beträge an.
Fazit
Die Einführung der Vorabpauschale mag zunächst kompliziert erscheinen, doch mit einem grundlegenden Verständnis lässt sich diese Herausforderung meistern. Wichtig ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und seine Anlagestrategie nicht ausschließlich aufgrund steuerlicher Gesichtspunkte anzupassen.
Durch fundierte Entscheidungen kannst Du sicherstellen, dass Deine Investitionen weiterhin wachsen und zur Erreichung Deiner finanziellen Ziele beitragen – ganz im Sinne eines strategischen Ansatzes zur finanziellen Freiheit.
Bezüglich der anfallenden Steuer ist zu berücksichtigen, dass man einen entsprechen hohen Freistellungsauftrag vorsieht oder eben dafür sorg, dass das Geld auf dem Depotkonto hinterlegt ist. Sollte die Bank die Steuer nicht abrechnen können, kann dies zu Problemen führen.
Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Wie berechnet man die Vorabpauschale?
Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 0,7, abzüglich Ausschüttungen, höchstens der tatsächliche Wertzuwachs. Danach wird die Teilfreistellung abgezogen.
Wie hoch ist der Basiszins 2026?
3,20 % (BMF-Schreiben vom 13.01.2026).
Wann wird die Vorabpauschale abgebucht?
Am ersten Werktag des Folgejahres, für 2026 also am 4. Januar 2027.
Muss ich trotz Sparer-Pauschbetrag zahlen?
Nur, wenn Dein Freibetrag bei der Bank ausgeschöpft ist oder kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Hinweis
Dieser Beitrag ist Bildungsinhalt und keine Anlage- oder Steuerberatung. Wie die Vorabpauschale bei Dir konkret wirkt, hängt von Deiner Situation ab. Bei Fragen helfen Dir ein Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe.
Quellen (Stand 04.10.2026)
- BMF-Schreiben vom 13.01.2026 zum Basiszins 2026, GZ IV C 1 – S 1980/00230/012/001 (Kopie des Schreibens)
- BMF-Schreiben vom 10.01.2025 zum Basiszins 2025 (BStBl I 2025 S. 273) und BMF-Schreiben vom 05.01.2024 zum Basiszins 2024
- Rechtsgrundlage: § 18 InvStG
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• Dieser Rechner dient nur zur groben Orientierung
• Die Vorabpauschale wird nur bei positiver Wertentwicklung erhoben
• Bei Verkauf vor Jahresende wird die Vorabpauschale auf die Veräußerungssteuer angerechnet
• Für verbindliche Berechnungen konsultieren Sie bitte einen Steuerberater
• Alle Angaben ohne Gewähr

3 Kommentare zu „Vorabpauschale 2026: So berechnest Du sie (mit Beispiel)“