Stand: 04.10.2026. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, Details können sich im parlamentarischen Verfahren ändern.
Zehn Euro im Monat vom Staat, nur weil Dein Kind sechs Jahre alt ist? Klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Die sogenannte Frühstart-Rente ist genau das: ein Plan der Bundesregierung, Kindern früh ein Startkapital für die Altersvorsorge zu schenken. Hier bekommst Du in Ruhe erklärt, was geplant ist, was noch offen ist und was Du jetzt (noch nicht) tun musst.
Was ist die Frühstart-Rente?
Der Bund soll für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland 10 Euro pro Monat einzahlen, also 120 Euro im Jahr. Das gilt ab dem sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit. Das Geld wird für das Kind angelegt und ist zur Altersvorsorge gedacht: Eine Auszahlung soll grundsätzlich frühestens ab 65 möglich sein.
Zum Vergleich: Über zwölf Jahre kommen so 1.440 Euro staatliche Einzahlungen zusammen (12 Jahre × 120 Euro). Was daraus bis zum Rentenalter wird, hängt vor allem von der Anlage und den Kapitalmarkt-Erträgen ab. Konkrete Zahlen dazu wären Modellrechnungen mit Annahmen, keine Versprechen.
Wie ist der Stand des Verfahrens?
- 12.08.2026: Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf.
- 07.09.2026: Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7864 vor.
- 25.09.2026: Der Bundesrat nimmt Stellung. Die Bundesregierung hat darauf am 30.09.2026 mit einer Gegenäußerung geantwortet.
- Geplant: Inkrafttreten am 01.01.2027. Die Förderung soll rückwirkend für das Kalenderjahr 2026 gelten.
- Ein Sondervermögen des Bundes für die kollektive Anlage soll zum 01.01.2028 starten.
Wichtig: Noch ist das ein Gesetzentwurf. Der Bundestag muss zustimmen, und das Verfahren läuft. Heute kannst Du noch keinen Vertrag mit staatlicher Förderung abschließen.
Für welche Kinder gilt es?
Hier lohnt sich genaues Hinschauen, denn der Start ist schrittweise:
- Zuerst sind Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 dabei, also alle, die 2026 sechs Jahre alt werden.
- Ab 2027 kommt jedes Jahr der nächste Jahrgang dazu, nämlich die Kinder, die in dem Jahr sechs werden.
- Ältere Kinder (früher geboren, aber noch unter 18) sollen laut Gesetzentwurf Verträge abschließen können, aber ohne staatliche Zuwendungen. Ob sie später nachträglich einbezogen werden, ist offen und nicht verbindlich.
Heißt für Dich: Hat Dein Kind Jahrgang 2019 oder älter, bekommt es nach heutigem Entwurf keine 10 Euro vom Staat.
Wo wird das Geld angelegt?
Die Förderung soll auf einen zertifizierten Standard-Altersvorsorgedepot-Vertrag des Kindes fließen, den die Eltern bei einem Anbieter abschließen. Bis zur Volljährigkeit dürfen dabei laut Entwurf keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Für Kinder, deren Eltern keinen Vertrag abschließen, soll das Geld kollektiv über das Sondervermögen des Bundes angelegt werden, das die Deutsche Bundesbank verwaltet. Hier gilt wie immer: Die genauen Regeln stehen erst mit dem endgültigen Gesetz fest. Wir nennen hier bewusst keine Anbieter oder Produkte.
Was ist mit Steuern?
Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das ist ein Unterschied zu einem normalen Kinderdepot: Dort können auf ETF-Erträge Steuern anfallen, etwa über die Vorabpauschale, die Du in unserem Beitrag Vorabpauschale 2026: So berechnest Du sie Schritt für Schritt erklärt bekommst. Wie die Auszahlung später besteuert wird, ist ein eigenes Thema und hier nicht abschließend geklärt.
Kannst Du selbst etwas dazulegen?
Ja, freiwillig. Über die 10 Euro vom Staat hinaus sind laut Gesetzentwurf bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr an Einzahlungen in den Vertrag zulässig. Das ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Ob und wie viel sich für Dich lohnt, hängt von Deiner Situation ab. Warum ein früher Start und viel Zeit am Kapitalmarkt so einen Unterschied machen, liest Du im Beitrag Warum früher Vermögensaufbau große Vorteile hat.
Und jetzt? Das kannst Du tun
- Ruhe bewahren: Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, es gibt keinen Handlungsdruck.
- Jahrgang prüfen: Ist Dein Kind 2020 oder später geboren? Dann gehört es voraussichtlich zur ersten Gruppe oder rückt in den Folgejahren nach.
- Verfahren verfolgen: Wir halten diesen Beitrag aktuell, sobald der Bundestag entschieden hat.
- Eigene Pläne separat denken: Die 10 Euro ersetzen keine private Vorsorge. Überlege unabhängig davon, ob und wie Du für Dein Kind selbst Vermögen aufbauen möchtest.
Fazit
Die Frühstart-Rente ist ein spannender Ansatz, schon Kindern einen kleinen Kapitalmarkt-Start zu ermöglichen. Aber: Es ist ein Plan, kein Gesetz, und zum Start profitieren nur die jüngeren Jahrgänge. Behalte die Entwicklung im Blick und entscheide dann in Ruhe.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 04.10.2026.
Quellen (Stand 04.10.2026)
- Bundesfinanzministerium: Kabinett beschließt Frühstartrente, 12.08.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Meldung vom 13.08.2026
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf Drucksache 21/7864, 07.09.2026
- Deutscher Bundestag: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung, Drucksache 21/8296, 30.09.2026
- Deutscher Bundestag (hib): Frühstartrente soll schrittweise kommen, 09.09.2026

1 Kommentar zu „Frühstart-Rente: Was ist geplant und was bedeutet das für Eltern?“