Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen

Thorsten

Finanzen

Stand: 24.10.2026. Dieser Beitrag ist Bildung, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Stell dir vor, du hast die Regelaltersgrenze erreicht, arbeitest aber weiter, weil es dir Spaß macht oder weil das Geld hilft. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es dafür die Aktivrente: Ein Teil deines Gehalts bleibt dann steuerfrei. Der Name ist ein Kunstwort, im Gesetz steht die Regel in § 3 Nr. 21 EStG. In diesem Beitrag erfährst du, wie sie funktioniert und worauf du achten solltest.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter als Arbeitnehmer arbeitet, bekommt bis zu 2.000 Euro pro Monat an Arbeitslohn steuerfrei, aufs Jahr gerechnet also bis zu 24.000 Euro. Der Freibetrag gilt monatsweise, Arbeitgeber berücksichtigen ihn schon beim Lohnsteuerabzug. Alles über 2.000 Euro im Monat wird ganz normal versteuert. Das ist keine neue Rente, sondern eine Steuerbefreiung auf dein Gehalt.

Wer kann die Aktivrente nutzen?

  • Du hast die Regelaltersgrenze erreicht. Die Steuerfreiheit gilt ab dem Folgemonat danach: Erreichst du die Grenze im Mai, kannst du die Aktivrente ab Juni nutzen. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise, für Jahrgänge ab 1964 liegt sie bei 67 Jahren.
  • Du arbeitest als Arbeitnehmer, und dein Arbeitgeber zahlt für dich Rentenversicherungsbeiträge (§ 168 oder § 172 SGB VI). Das ist eine Bedingung im Gesetz.
  • Entscheidend ist deine aktuelle Tätigkeit, nicht, was du früher gemacht hast. Wer früher selbstständig war, kann die Aktivrente nutzen, sobald er sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Einnahmen aus selbstständiger Arbeit sind dagegen nicht begünstigt.
  • Minijobs sind laut Bundesfinanzministerium nicht begünstigt, egal wie der Arbeitgeber die Lohnsteuer abrechnet. Midijobs (2026: 603,01 bis 2.000 Euro Monatsentgelt) können profitieren, und zwar auf das volle Arbeitsentgelt.
  • Bei Beamten kommt es darauf an: Einnahmen aus einem aktiven Beamtenverhältnis sind nicht begünstigt. Ruhestandsbeamte, die nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig angestellt sind, können die Aktivrente nutzen.
  • Wer vorzeitig in Rente geht, zum Beispiel mit 63, kann die Aktivrente erst ab der Regelaltersgrenze nutzen.
  • Bei mehreren Arbeitgebern wird der Freibetrag beim Lohnsteuerabzug nur einmal berücksichtigt, und zwar beim ersten Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V). In Steuerklasse VI musst du deinem Arbeitgeber bestätigen, dass du ihn nicht schon anderswo nutzt. Einen nicht ausgeschöpften Rest kannst du über die Steuererklärung geltend machen, wenn in beiden Dienstverhältnissen die Voraussetzungen vorliegen.

Was ist steuerfrei, was nicht?

Steuerfrei ist Arbeitslohn bis 2.000 Euro im Monat. Begünstigt sind laufender Lohn und Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Bonus. Eine Sonderzahlung ist aber nur steuerfrei, soweit sie zusammen mit dem laufenden Monatslohn unter 2.000 Euro bleibt und auf Zeiträume entfällt, in denen die Voraussetzungen vorlagen. Abfindungen sind in der Regel nicht steuerfrei. Nachzahlungen sind es in der Regel schon, wenn sie Zeiträume betreffen, in denen die Voraussetzungen vorlagen, und die Monatsgrenze nicht überschritten wird. Nachzahlungen für Zeiten vor dem Folgemonat der Regelaltersgrenze sind nicht begünstigt. Was ohnehin nach anderen Vorschriften steuerfrei ist, wird zuerst angewendet und mindert die 2.000 Euro nicht.

Die Aktivrente ist monatsbezogen. Ein Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, zählt nicht. Nicht ausgeschöpfte Beträge, zum Beispiel bei Teilzeit, kannst du nicht auf andere Monate übertragen, auch nicht bei Sonderzahlungen. Verdienst du 1.500 Euro im Monat und bekommst im Dezember 800 Euro Bonus, sind vom Bonus nur 500 Euro steuerfrei, die übrigen 300 Euro werden versteuert. Wechselst du im laufenden Monat den Arbeitgeber, wird der Freibetrag anteilig berücksichtigt. Den vollen Betrag kannst du dann über die Steuererklärung geltend machen.

Beachte außerdem: Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen, die mit dem steuerfreien Lohn zusammenhängen, kannst du nicht abziehen. Hängen sie mit steuerfreien und steuerpflichtigen Lohnteilen zusammen, werden sie anteilig aufgeteilt. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro bleibt davon unberührt.

Wichtig: Sozialabgaben bleiben

Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei. Die Aktivrente ändert nichts an der Sozialversicherungspflicht. Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an. Bei der Rentenversicherung bleibt der Arbeitgeberanteil bestehen, auch wenn du selbst als Rentner rentenversicherungsfrei bist. Laut IHK erhöht dieser Beitrag deine Rentenansprüche nicht. Ähnliches gilt für die Arbeitslosenversicherung. Prüf die Einzelheiten am besten mit deinem Arbeitgeber oder deiner Krankenkasse.

Ein einfaches Zahlenbeispiel

Du verdienst im Ruhestand 1.500 Euro brutto im Monat aus einer Teilzeitstelle. Der gesamte Betrag liegt unter 2.000 Euro und ist damit lohnsteuerfrei. Bei 2.600 Euro bleiben 2.000 Euro steuerfrei, 600 Euro werden regulär versteuert. (Vereinfachtes Beispiel ohne Sozialabgaben und Sonderfälle.)

Was bedeutet das für deine Planung?

Das ist keine Anlageberatung, sondern ein Denkanstoß:

  • FIRE und Altersvorsorge: Ein steuerfreier Zuverdienst kann in der Planung die Lücke zwischen Rente und Wunschausgaben verkleinern. Wie viel gesetzliche Rente du überhaupt erwarten kannst, zeigt unser Beitrag Die Rente ist sicher – aber wie viel eigentlich?. Rechne aber konservativ, denn Gesetze können sich ändern, und Gesundheit und Jobmöglichkeiten sind nicht garantiert.
  • Entnahmeplan: Je mehr du aus Arbeit steuerfrei erhältst, desto weniger musst du eventuell aus deinem Depot entnehmen. Wie Vorabpauschale und Sparerpauschbetrag zusammenspielen, erklären unsere Beiträge zur Vorabpauschale und zum Sparerpauschbetrag.
  • Früh anfangen lohnt trotzdem: Die Aktivrente ersetzt keinen Vermögensaufbau, mehr dazu in Warum früher Vermögensaufbau große Vorteile hat.
  • Wechselwirkungen prüfen: Laut Quellen kann sich ein Zuverdienst zum Beispiel auf Wohngeld oder Hinterbliebenenrenten auswirken.

Fazit

Die Aktivrente macht Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze steuerlich attraktiver, ersetzt aber weder Altersvorsorge noch Vermögensaufbau. Für deine persönliche Situation hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 24.10.2026.

Quellen (Stand 24.10.2026)

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