Stand: 22.10.2026. Dieser Beitrag ist Bildung, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Du hast einen ETF-Sparplan eingerichtet oder Geld auf dem Tagesgeld liegen und fragst dich, warum die Bank plötzlich Steuern abzieht? Oft fehlt nur ein kleines Formular: der Freistellungsauftrag. Mit ihm sagst du deiner Bank oder deinem Broker, dass sie Erträge bis zu einem bestimmten Betrag nicht versteuern sollen. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie das funktioniert, und warum das Jahresende ein guter Zeitpunkt für einen Kontrollblick ist.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Kapitalerträge. Er beträgt 1.000 Euro pro Person und Jahr. Für Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, gilt ein gemeinsamer Betrag von 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG). Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei.
Zu den Kapitalerträgen zählen zum Beispiel Zinsen vom Tagesgeld, Dividenden, Ausschüttungen von Fonds und Kursgewinne, die du beim Verkauf realisierst. Bei thesaurierenden ETFs kommt außerdem die Vorabpauschale dazu (mehr dazu weiter unten).
Ob sich die Höhe ändert, ist eine berechtigte Frage. Nach unserer Recherche (Stand 22.10.2026) gibt es keinen beschlossenen Gesetzentwurf, der den Betrag für 2027 verändert. Die letzte Erhöhung war 2023, von 801 auf 1.000 Euro. Sollte sich das ändern, passen wir diesen Beitrag an.
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag: Wo ist der Unterschied?
- Der Sparerpauschbetrag ist der Freibetrag selbst, also die 1.000 Euro, die dir steuerrechtlich zustehen.
- Der Freistellungsauftrag ist das Formular, mit dem du den Freibetrag bei deiner Bank oder deinem Broker nutzbar machst.
Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank auf deine Erträge automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf ein, zusammen 26,375 % (bei Kirchenmitgliedschaft kommt Kirchensteuer dazu). Zu viel gezahlte Steuer bekommst du zwar über die Steuererklärung zurück, aber einfacher ist es, den Auftrag gleich zu erteilen.
So richtest du den Freistellungsauftrag ein
- Überblick verschaffen: Bei welchen Banken und Brokern hast du Konten und Depots, die Erträge abwerfen?
- Betrag festlegen: Du entscheidest, wie viel Euro du jedem Institut freistellst. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 Euro nicht übersteigen (2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten).
- Auftrag erteilen: In der Regel geht das online im Banking oder im Depot-Login. Du brauchst dafür meist nur deine Steuer-ID.
- Kontrollieren: Schau nach, ob der Auftrag in der Übersicht auftaucht. Ein erteilter Auftrag gilt in der Regel, bis du ihn änderst oder widerrufst. Die Details unterscheiden sich je nach Anbieter. Du kannst ihn im laufenden Jahr grundsätzlich jederzeit anpassen.
Rechenbeispiel: Wie die Vorabpauschale deinen Freibetrag verbraucht
Bei thesaurierenden ETFs wird nichts ausgeschüttet. Trotzdem rechnet das Steuerrecht mit einer pauschalen Vorauszahlung auf den erwarteten Ertrag, der Vorabpauschale. Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Für 2026 ist das der 4. Januar 2027. Sie belastet damit den Freibetrag des Jahres 2027.
Ein vereinfachtes Beispiel mit einem Aktien-ETF. Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 % (BMF-Schreiben vom 13.01.2026). Der Basisertrag wird auf 70 % davon angesetzt, bei Aktienfonds sind zusätzlich 30 % der Erträge teilfreigestellt. Annahme: Der Fonds legt 2026 mindestens so viel zu wie der Basisertrag.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Depotwert am 01.01.2026 | 10.000 Euro | |
| Basisertrag | 10.000 × 3,20 % × 70 % | 224,00 Euro |
| Nach Teilfreistellung (30 %) | 224,00 × 70 % | 156,80 Euro steuerpflichtig |
| Steuer ohne Freistellungsauftrag | 156,80 × 26,375 % | ca. 41,36 Euro |
| Steuer mit ausreichendem Auftrag | Freibetrag deckt 156,80 Euro | 0 Euro |
Die 156,80 Euro zählen zu deinen Kapitalerträgen und verbrauchen einen Teil des Freibetrags. Hast du im selben Jahr zusätzlich 800 Euro Zinsen vom Tagesgeld, sind schon 956,80 Euro belegt, und nur noch 43,20 Euro sind frei. Deshalb lohnt sich der Blick auf alle deine Erträge. (Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel. Die tatsächliche Vorabpauschale hängt vom Fonds und vom Basiszins des jeweiligen Jahres ab.)
Wichtig: Reicht dein Freistellungsauftrag nicht aus, bucht die Bank die Steuer auf die Vorabpauschale vom Verrechnungskonto ab. Dort sollte dann genug Geld liegen. Mehr zur Vorabpauschale findest du in unserem Beitrag Vorabpauschale: Was du wissen musst.
Checkliste vor dem Jahreswechsel
- Mehrere Banken: Verteile den Freibetrag nach den erwarteten Erträgen. Eine Bank mit viel Tagesgeld braucht einen größeren Anteil als ein Depot mit kleinem Sparplan.
- Nicht überschreiten: Die Summe darf 1.000 Euro nicht übersteigen. Die Banken melden ihre Aufträge an das Bundeszentralamt für Steuern, zu viel verteilte Freibeträge fallen auf.
- Vorabpauschale im Januar: Sie wird Anfang Januar gebucht und zählt zum neuen Jahr. Prüfe daher jetzt, ob dein Auftrag für 2027 dafür reicht.
- Ehegatten: Zusammen veranlagte Ehegatten haben gemeinsam 2.000 Euro und können die Aufträge flexibel auf beide aufteilen.
- Kinder: Auch Kinder haben einen eigenen Freibetrag, zum Beispiel mit einem Junior-Depot.
- Fristen: Ein Auftrag muss rechtzeitig bei deiner Bank vorliegen, damit sie ihn noch im laufenden Jahr berücksichtigt. Frag nach, bis wann dein Anbieter Änderungen annimmt.
- Zu viel Steuer gezahlt: Das holst du dir über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.
- Sehr geringes Einkommen: Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro), kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt eine Alternative sein.
Fazit
Der Freistellungsauftrag ist eine kleine Mühe mit großer Wirkung: Einmal sauber eingerichtet, sparst du dir unnötige Steuerabzüge. Rechne kurz durch, welche Erträge bei dir anfallen, und verteile deine 1.000 Euro entsprechend. Liegt dein Notgroschen auf dem Tagesgeld, gehören dessen Zinsen mit in diese Rechnung, wie viel du davon brauchst, erklärt unser Beitrag Notgroschen: Wie viel brauchst du und wo liegt er?. Und warum es sich lohnt, früh mit dem Investieren anzufangen, liest du in Warum früher Vermögensaufbau große Vorteile hat.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.
Quellen (Stand 22.10.2026)
- § 20 EStG, Absatz 9 (Sparer-Pauschbetrag 1.000/2.000 Euro) (Primärquelle)
- Haufe: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale zum 2.1.2026 (3,20 %) (zum BMF-Schreiben)
- DKB Finanzwissen: Sparerpauschbetrag (Anlage KAP, Nichtveranlagungsbescheinigung, Grundfreibetrag 12.348 Euro; Sekundärquelle)
- Finanztip: Freistellungsauftrag (Sekundärquelle)
